Führerscheinklassen

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Klasse
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Beschreibung
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Klasse A2
Motorrad

Mindestalter: 18 Jahre.

Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 35 kW (48 PS) und einem Leistungsewicht von höchstens 0,2 kW pro Kg,

(nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt)
Eingeschlossene Klassen: A1, M

Klasse A
Motorrad

Mindestalter: 24 Jahre (Direkteinstieg)

Direkteinstieg ab 24. Lebensjahr für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 35 kW (48 PS).

Eingeschlossene Klassen: A2, A1, M

Klasse A1
Kraftrad

Mindestalter: 16 Jahre.

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus. Die Klasse A1 schließt die Klasse M ein.

Klasse AM
Kleinkraftrad

Mindestalter: 15 Jahre.

Kleinkrafträder max. 50 ccm Hubraum, max. 45km/h bbH.

Klasse B
PKW

Mindestalter: 18 Jahre. (17 bei begleitetem Fahren)

Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t

Eingeschlossene Klassen: AM, L

Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17:
- Mindestalter: 30
- Führerschein Klasse B min. 5 Jahre ohne Unterbrechung
- weniger als 3 Punkte in Flensburg

Klasse B-96
Zusatz zur Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre.

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.

Klasse BE
Zusatz zur Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre. (17 bei begleitetem Fahren)

Fahrzeugkombination, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.

Voraussetzungen für den Begleiter bei BF17:
- Mindestalter: 30
- Führerschein Klasse BE min. 5 Jahre ohne Unterbrechung
- weniger als 3 Punkte in Flensburg

Klasse C1
Klasse B erforderlich

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kraftfahrzeug mit mehr als 3,5 t, aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Der Erwerb der Klasse C1 setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus.

Klasse C1E
Klasse C1 erforderlich 

Mindestalter: 18 Jahre.

Gewerbliche Nutzung erst ab 21 Jahre. Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kombination aus Fahrerlaubnis-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse) Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger dürfen nicht größer als 12 t sein.
Eingeschlossene Klassen: BE, bei Besitz von D1 auch D1E

Klasse C
Klasse B erforderlich 

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung. Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. Der Erwerb der Klasse C setzt den Vorbesitz der Klasse B voraus. Klasse C schließt die Klasse C1 ein.

Klasse CE
Klasse C erforderlich 

Mindestalter: 21 Jahre.

Alle 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung.
Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse (Lastzüge und Sattelzüge).
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1 auch D1E, bei Besitz von D auch DE

Klasse L
Zugmaschinen

Mindestalter: 16 Jahre.

Zugmaschinen (Traktoren) in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h); Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.

Klasse T
Zugmaschinen

Mindestalter: 16 Jahre.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h. Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger.
Eingeschlossene Klassen: L, M

F800R

A / A1 / A2

Zweiradausbildung Die Ausbildung der Zweirad-Führerscheinklassen findet in Zusammenarbeit mit der Fahrschule Bickert statt. Wenn Sie Interesse am Erwerb einer Fahrerlaubnis für die Klasse AM, A1, A2 oder A unbeschränkt haben, wenden Sie sich bitte direkt an Claus Bickert – 0170 2045252 www.fahrschule-bickert.de  

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Gewerbliche Führerscheine

Die gewerblichen Fahrerlaubnisklassen C, CE, C1, C1E, D sowie DE bilden wir in Zusammenarbeit mit der Fahrschule Bickert aus. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an die Fahrschule Bickert. Genauere Informationen – auch zu Weiterbildungskursen, Schulungen und zur Fahrausbildung bekommen Sie auf der Webseite www.berufskraftfahrer-koblenz.de  

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